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Leistungen und Preise

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Hauptuntersuchung (HU)

amtliche Prüfleistung
HU-Plakette fällig? Wir als GTÜ-Partner hilft Ihnen gerne weiter! Wir führen die Haupt­untersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgas­untersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch. Die HU-Plakette gibt’s dann direkt bei uns. Als Alternative zum TÜV in Velbert und zur DEKRA in Velbert sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Bei Überschreiten des Vorführtermins um mehr als 2 Monate, erhöht sich das Prüfentgelt um 20% des HU-Entgelts (ohne AU/UMA)

BOKraft

amtliche Prüfleistung
Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung Unsere Prüfingenieurinnen und -ingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung

Änderungsabnahmen

amtliche Prüfleistung
Tiefer, härter, breiter? Oder „nur“ ein anderer Lenker am Motorrad? Wir führen Änderungsmaßnahmen nach §19(3) StVZO durch. Egal ob Änderung an: Rad-Reifen-Kombination, Spurverbreiterung, Tieferlegung, Schalldämpferanlagen. Wenn bei Bauteilen ein Teilegutachten vorliegt ist immer eine unverzügliche Abnahme vorzunehmen.

Oldtimergutachten (H-Kennzeichen)

amtliche Prüfleistung
Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Hierfür stehen Ihnen die GTÜ-Oldtimerexpertinnen und -experten mit ihrem Know-how zur Seite. Dank des Systems GTÜ entspricht jedes Wertgutachten höchsten Qualitätsanforderungen. Es berücksichtigt die individuellen Besonderheiten des Fahrzeugs als Basis für eine objektive Wertfindung. Hierzu zählen auch der Zustand und die Historie des Klassikers.

Vollgutachten nach §21 StVZO

amtliche Prüfleistung
Damit ein Fahrzeug zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon lautet: „Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen.“

Fahrzeuge, die serienmäßig in Europa und/oder für den europäischen Markt produziert werden, besitzen im Normalfall eine EG-Typgenehmigung, ältere Fahrzeuge eine nationale Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Fahrzeuge, die keine Typgenehmigung besitzen, deren Typgenehmigung erloschen ist oder für die der Nachweis einer Typgenehmigung nicht (mehr) erbracht werden kann, benötigen ein sogenanntes Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

Beispiele hierfür sind Importfahrzeuge oder Fahrzeuge, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind

Einzelabnahme nach §19 (2) StVZO

amtliche Prüfleistung
Für einige Bauteile liegt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten vor und oftmals genügt eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO.

Gibt es zu Ihrem Bauteil allerdings keine ABE, kein Teilegutachten oder sind darin beschriebene Auflagen (z. B. der Verwendungsbereich) nicht eingehalten, wird eine sogenannte Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erforderlich. Dies ist auch der Fall, wenn mehrere Tuningmaßnahmen erfolgt sind, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung in Kombination mit anderer Rad-/Reifenkombination).

Prüfung nach UVV

amtliche Prüfleistung
Die DGUV Vorschrift 70 BGV d29 regelt die Anforderungen an Fahrzeuge, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter bereitgestellt werden (gemäß § 1 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70). Dabei ist es verpflichtend einmal im Jahr den sicheren Zustand der Fahrzeuge überprüfen zu lassen. Diese Untersuchung führen wir als spezialisierte Prüfingenieure durch.

Schadengutachten

Sachverständigen Leistung
Sie hatten einen Unfall? Als Geschädigter steht Ihnen ein Sachverständiger ihrer Wahl zu. Wir erstellen für Sie schnell und unkompliziert ein Schadengutachten.
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. GTÜ-Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Wertgutachten

Sachverständigen Leistung
Der emotionale Wert Ihres Fahrzeugs ist unschätzbar. Eine objektive und professionelle Einschätzung des Wertes ist allerdings häufig notwendig. Beim Kauf/Verkauf, bei der Wahl der Versicherung sowie bei einem Investment.

Gasanlagenprüfung

Sachverständigen Leistung
Gas­anlagen­prüfung für den Fahrzeug­antrieb. Wir führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP), Gassystemeinbauprüfungen (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP) durch.

Campinggasprüfung (G607)

Sachverständigen Leistung
Die "Gasprüfung nach G607" umfasst eine umfassende Inspektion und Sicherheitsprüfung von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen, wie Wohnmobilen und Wohnwagen. Dabei werden alle gasführenden Teile auf Dichtigkeit, ordnungsgemäßen Zustand und korrekte Funktion hin überprüft, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beheben.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ob ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, zeigt die Plakette auf ihrem Kennzeichen an. Die Plakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. In der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist, und die Zahl auf der 12-Uhr-Position zeigt den Monat an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Unsere erfahrenen Ingenieure benötigen gerade einmal 30min. um eine Hauptuntersuchung inkl. AU an ihrem Fahrzeug durchzuführen. Durch unsere bequeme Online-Terminbuchung suchen Sie sich einfach ihr passendes Zeitfenster aus. 

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
    Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

 

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU.  Eine Übersicht zu unseren aktuellen Leistungen und Preisen finden Sie hier.

Zur HU müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Eventuell ist es notwendig, dass Sie auch vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitbringen.

*alle abgebildetet Preise verstehen sich inkl. MwSt. Eine komplette Preisübersicht der amtlichen Prüfleistungen finden sie hier.